VV-Führerschein Neues Gesetz auf Teneriffa: Update (Dezember 2025) -
Im Dezember 2025 kommt es zu einer grundlegenden Änderung bei der Regelung der Ferienvermietung auf Teneriffa und den gesamten Kanarischen Inseln. Das Gesetz 6/2025 vom 10. Dezember über die nachhaltige Regulierung der touristischen Nutzung von Wohnungen, das am 12. Dezember 2025 veröffentlicht wurde und am 13. Dezember 2025 in Kraft tritt, ersetzt den bisherigen Rahmen, der sich hauptsächlich auf touristische Regelungen wie das Dekret 113/2015 (viviendas vacacionales) stützte.
Nach der neuen gesetzlichen Regelung wird die touristische Nutzung von Wohneigentum nicht mehr als normales oder mutmaßliches Recht behandelt. Stattdessen wird sie formell als außergewöhnliche Nutzung von Kurzzeitmietobjekten eingestuft, die nur dann zulässig ist, wenn die Städtebauregeln dies ausdrücklich erlauben.
Stadtplanung hat Vorrang
Der Eckpfeiler des neuen Gesetzes ist die entscheidende Rolle der Stadtplanung. Die Anmeldung bei der Tourismusbehörde allein berechtigt nicht mehr zum Betrieb einer Ferienunterkunft. Wenn der geltende Flächennutzungsplan, die Gemeindeverordnung oder das Planungsinstrument die touristische Nutzung nicht ausdrücklich zulassen, ist die kurzfristige Vermietung verboten. Schweigen oder Unklarheiten in Planungsvorschriften werden als Ablehnung und nicht als Erlaubnis interpretiert.
Dies ist eine klare Abkehr vom früheren Modell, bei dem die Einhaltung der Tourismusvorschriften oft ausreichte.
Schutz des Wohnraums: Die 80%- / 90%-Regel
Das Gesetz räumt der dauerhaften Wohnnutzung als Hauptfunktion des Wohnungsbestands Vorrang ein:
Abweichungen von diesen Grenzwerten sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich durch formale Stadtplanungsinstrumente gerechtfertigt sind und durch Tragfähigkeits- und Nachhaltigkeitsstudien für neue Baugenehmigungen unterstützt werden.
Absolute Verbote, die nicht außer Kraft gesetzt werden können
Bestimmte Grundstücke und Orte sind unabhängig von der Absicht der Stadtverwaltung kategorisch von der Vermietung an Touristen ausgeschlossen. Dazu gehören:
- Naturschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete, es sei denn, ein Schutzplan erlaubt ausdrücklich die touristische Nutzung
- Rustikale oder geschützte landwirtschaftliche Flächen kommen für neue vv-Lizenzen nicht in Frage.
- Überschwemmungsgefährdete Gebiete, Küstenüberschwemmungsgebiete und öffentliche See- und Landflächen
- Grundstücke, die als Sozialwohnungen (VPO) eingestuft sind oder in den letzten 10 Jahren einen solchen Status hatten
- Wohnungen, die als untauglich oder minderwertig gelten, dürfen nicht als Touristenunterkünfte genutzt werden.
Diese Beschränkungen sind absolut und können nicht durch lokale Planungsentscheidungen aufgehoben werden.
Mindestalter für Immobilien
Um spekulative Entwicklungen zu verhindern, die auf eine sofortige Nutzung als Ferienunterkunft abzielen, sieht das Gesetz ein Mindestalter vor:
Das Alter wird anhand von amtlichen Unterlagen wie Baugenehmigungen, Erstbelegungsnachweisen oder Katasterdaten ermittelt. Ausnahmen sind nur durch gültige Planungsinstrumente möglich und werden in Gebieten, die als angespannte Wohnungsmärkte eingestuft sind, ausdrücklich ausgeschlossen.
Gespannte Wohnungsmärkte: Automatische Aussetzung
Wenn eine Gemeinde oder ein Gebiet zu einer "zona de mercado residencial tensionado" erklärt wird :
- Alle neuen Genehmigungen für touristische Vermietungen werden automatisch ausgesetzt.
- Bestehende Genehmigungen können fortgeführt, aber nicht erweitert oder intensiviert werden.
Dieser Mechanismus ist gesetzlich verankert und erfordert keine zusätzlichen kommunalen Maßnahmen.
Befristetes Genehmigungssystem (Schlüssel für Teneriffa)
Ferienvermietungsgenehmigungen werden jetzt im Rahmen einer befristeten Genehmigungsregelung erteilt, die im Allgemeinen fünf Jahre lang gültig ist. Die Erneuerung erfolgt nicht automatisch und erfordert:
- Einreichung einer neuen Erklärung
- eine Bescheinigung der Gemeinde, die die Einhaltung der geltenden städtebaulichen Vorschriften bestätigt
- Bestätigung, dass das Gebiet nicht als Spannungsgebiet ausgewiesen ist
- Einreichung des Verlängerungsantrags innerhalb des letzten Monats vor Ablauf der Gültigkeit
Wird die Verlängerung nicht rechtzeitig eingereicht, so wird die Anmeldung zwingend und endgültig gelöscht.
Strengere Melde- und Werbeverpflichtungen
Jede zugelassene Immobilie erhält eine amtliche Registriernummer. Diese Nummer muss deutlich sichtbar angebracht werden:
- Plattformen wie Airbnb, Booking.com und ähnlichen Portalen.
- auf der eigenen Website des Eigentümers
- Alle Online- und Offline-Werbematerialien
Die Nichteinhaltung der Werbeanforderungen für kurzfristige touristische Vermietungen stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften dar.
Zusammenfassung: Wann Sie vermieten dürfen und wann nicht (Dezember 2025)
Sie dürfen vermieten, wenn:
- die städtebaulichen Vorschriften eine touristische Nutzung ausdrücklich erlauben
- die Immobilie mindestens 10 Jahre alt ist
- die Wohnung nicht zu einer verbotenen Kategorie gehört
- das Gebiet nicht als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft ist
- Die Immobilie ist ordnungsgemäß registriert und mit ihrer offiziellen Nummer ausgeschrieben.
Sie dürfen nicht vermieten, wenn:
- die städtebaulichen Vorschriften dies nicht ausdrücklich zulassen
- die Wohnung eine Sozialwohnung ist oder in den letzten 10 Jahren war
- Die Wohnung befindet sich in einem geschützten oder eingeschränkten Gebiet
- die Wohnung zu neu ist oder als Substandard-Wohnung eingestuft wird
- Die Kombination von Wohn- und Tourismusnutzung ist unzulässig.
- Eine befristete Genehmigung ist ohne Erneuerung abgelaufen.
Diese Gesetzesreform stellt einen der restriktivsten und planungsintensivsten Rahmen für die Ferienvermietung dar, die bisher in Spanien eingeführt wurden, mit besonders bedeutenden Auswirkungen auf Teneriffa.